Landeshauptstadt: Kiel
Fläche: 15.799,38 km²
Einwohnerzahl: 2,811 Mio.

Schleswig-Holstein (niederdeutsch Sleswig-Holsteen, dänisch Slesvig-Holsten, friesisch Slaswik-Holstiinj, Abkürzung SH) ist das nördlichste Land der Bundesrepublik Deutschland. Die Landeshauptstadt ist Kiel; die einzige weitere Großstadt ist Lübeck.
Das Land zwischen den Meeren Nord- und Ostsee ist vor dem Saarland das zweitkleinste deutsche Flächenland. Schleswig-Holstein nimmt mit einer Fläche von rund 15.800 km2 Platz 12 unter den 16 deutschen Bundesländern ein und steht bei der Einwohnerzahl mit etwa 2,8 Millionen auf dem neunten Platz.
Das heutige Bundesland ging nach dem Zweiten Weltkrieg aus der preußischen Provinz Schleswig-Holstein hervor. Es grenzt im Norden mit der Bundesgrenze an die dänische Region Syddanmark, im Süden an die Länder Hamburg und Niedersachsen sowie im Südosten an Mecklenburg-Vorpommern.
Schleswig-Holstein ist ein ländlich und protestantisch geprägtes Land. In der Nachkriegszeit konnte der Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten zeitweise fast 25 % der Wähler hinter sich bringen. Mit dem Abgleiten in die bundespolitische Bedeutungslosigkeit aufgrund der fortschreitenden Integration der Heimatvertriebenen in die westdeutsche Gesellschaft verlor er aber auch hier die meisten Wähler. In den 1960er Jahren (NPD) und in den 1990er Jahren (DVU) konnten rechtsextreme Parteien Wahlerfolge bei Landtagswahlen verbuchen, diese aber nicht wiederholen.
In Schleswig-Holstein sind die Stimmenanteile der FDP und der Grünen meist geringer als in den anderen westdeutschen Ländern. Die regionale Stimmenverteilung innerhalb des Landes ist sehr verschieden. Tendenziell ist der Stimmenanteil der SPD in den kreisfreien Städten und im Umland Hamburgs höher, der Stimmenanteil der CDU ist tendenziell höher in den Kreisen Nordfriesland und Dithmarschen sowie in den ländlichen Gemeinden der Kreise Steinburg, Rendsburg-Eckernförde und Segeberg.
Eine Besonderheit in der Parteienlandschaft Schleswig-Holsteins ist der Südschleswigsche Wählerverband. Er vertritt die Interessen der dänischen und eines Teils der friesischen Minderheit und ist bei Landtagswahlen von der 5-Prozent-Hürde nach dem Wahlgesetz für den Landtag von Schleswig-Holstein ausgenommen.

Weitere Links:
http://www.schleswig-holstein.de/
http://www.landtag.ltsh.de/
http://www.shmf.de/
http://bildungsstart.lernnetz.de/

Textquelle:
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